2 Jahre | Verlängerung auf 4 Jahre möglich.
Keine Probezeit bei den Klassen AM, L und T.
Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis.
Wenn es innerhalb der Probezeit zu einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß kommt und dafür ein Aufbauseminar angeordnet wird (Verlängerung um 2 Jahre auf 4 Jahre).
Es gibt zwei Gruppen von Verstößen. Gruppe A: schwerwiegende Verstöße Gruppe B: weniger schwerwiegende Verstöße
Diese Verstöße sind so schwerwiegend, dass diese unmittelbar ein Aufbauseminar, ein Busgeld von 60€ und Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden. Die Probezeit verlängert sich bei diesen Verstößen um 2 Jahre.
Überschreitung von Tempolimits (min. 21 km/h), zu geringer Abstand - rechts überholen, Fahren ohne Begleitperson - Rotlichtverstoß, Handy am Steuer
Diese Verstöße sind weniger schwerwiegend und werden erst beim zweiten mal mit einem Ausbauseminar geahndet. Zwei B-Verstöße sind also wie ein A-Verstoß. Ein einziger B-Verstoß wirkt sich NICHT auf die Probezeit aus.
Abgefahrende Reifen - Überziehung der Hauptuntersuchung (um mehr als 8 Monate). Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftgemäßigen Sicherung
Es gibt ein 3 stufiges Sanktionssystem (mehr dazu könnt ihr auf www.adac.de unter "Führerschein auf Probe" nachlesen)
JA! Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, alle älteren Fahranfänger, die die Probezeit noch nicht beendet haben, unterliegen einem absolutem Alkoholverbot.
einem Regelsatz von 250€, 1 Punkt, Anordnung eines Aufbauseminars, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
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